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Die Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst reglementiert die Mittel, den Umgang mit Waffen und Munition, und beschreibt die verfolgten Ziele.
Das Schiesswesen ausser Dienst hat den Erfordernissen der Armee zu genügen und erfüllt im Interesse der Landesverteidigung folgende Zwecke:
  • Es ergänzt und entlastet die Schiessausbildung an der persönlichen Waffe in den militärischen Schulen und Kursen.
  • Es erhält die Schiessfertigkeit und fördert das Präzisionsschiessen der Angehörigen der Armee ausser Dienst.
  • Es fördert die Weiterbildung der Schützinnen und Schützen in besonderen Ausbildungskursen.
  • Es ermöglicht die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der persönlichen Waffe.
  • Es fördert das freiwillige Schiessen. 

  • <<Video: Der sichere Umgang mit der persönlichen Waffe>>


    An das Obligatorisch-Schiessen ist zwingend folgendes mitzubringen:

    • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
    • Dienstbüchlein
    • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
    • Amtlicher Ausweis
    • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
    • Persönlicher Gehörschutz

    WICHTIG!

    Zu erfüllende Mindestpunktzahl: 42
    Bei mehr als 3 Nullen muss das Programm wiederholt werden
    Abgabe der Anerkennungskarte ab 66 Punkten

    <<Schiesspflichtig ist >>
    <<Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst>>
    <<Jahresprogramm2024 Wehrverein Hochdorf>>
    <<Obligatorisch / Feldschiessen 2024 Wehrverein Hochdorf>>


    Die 4 Sicherheitsgrundregeln:

    1. Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten, bis man sich selbst durch die PSK, bzw durch eine Entladekontrolle vom
        Gegenteil überzeugt hat.
    2. Nie eine Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will.
    3. Solange die Visiervorrichtung nicht auf das Ziel gerichtet ist, ist der Zeigefinger ausserhalb des Abzugsbügels zu halten.
    4. Seines Zieles sicher sein.